Darf ich auch an den Abi Parties länger als 24 Uhr bleiben?

Ja, wenn dir ein Schriftstück zu der Veranstaltung mit dem eine erziehungsberechtigte Person eine andere volljährige Person (den "Erziehungsbeauftragten") für die Dauer einer Tanzveranstaltung gemäß Jugendschutzgesetz §1 Abs. 1 Nr. 4 mit der Aufsicht ihrer minderjährigen Kinder beauftragt. Es ist gemäß § 5 Abs. 1 bei Jugendlichen unter 16 Jahren generell und bei Jugendlichen ab 16 Jahren bei einem Aufenthalt nach 24 Uhr notwendig.

Zuletzt aktualisiert am 10-02-2011 von Agentur Weik.

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